01Brandschutznachweise / -konzepte

Der Brandschutznachweis ist gesetzlich vorgeschrieben und Grundlage für die Baugenehmigung. Auf Basis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Abs. 2 BayBO entstehen Brandschutznachweise und -konzepte, die brandschutztechnische Anforderungen an Rettungswege, Bauteile, Abschottungen und Anlagentechnik nachweisen und mit den Genehmigungsbehörden abgestimmt sind.

02Brandschutztechnische und baurechtliche Beratung

Fachliche Beratung zu brandschutztechnischen und baurechtlichen Fragestellungen – von der frühen Planungsphase bis zur Umsetzung. Ziel ist es, brandschutzbedingte Konflikte frühzeitig zu erkennen und praxisnahe Lösungen zu entwickeln, die sich sowohl planerisch als auch baulich umsetzen lassen.

03Gutachten / gutachterliche Stellungnahmen

Gutachterliche Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen, etwa bei Bestandsgebäuden, Nutzungsänderungen oder strittigen Sachverhalten – auf Basis der Sachverständigenqualifikation (EIPOS) für vorbeugenden Brandschutz.

04Bestandsbewertung / Bestandsaufnahme

Ortsbegehung und systematische Mängelprüfung bestehender Gebäude zur Bewertung des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes. Ergebnis ist eine klare Einschätzung des Ist-Zustands als Grundlage für weitere Planung oder Sanierung.

05Erstellung von Planunterlagen

Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen und Brandschutzordnungen nach den geltenden Vorgaben – abgestimmt auf die jeweilige Gebäudenutzung und praxisgerecht für den täglichen Einsatz.

06Objektüberwachung / Bauüberwachung

Baubegleitende Überwachung der brandschutztechnischen Umsetzung auf der Baustelle. Durch die eigene Erfahrung als Bauleiter lassen sich Planung und praktische Bauausführung direkt aufeinander abstimmen – Abweichungen werden so frühzeitig erkannt und geklärt.

07Brandschottplanung

Planung und Umsetzung von Brandabschottungen für unterschiedlichste Durchführungen – ein eigener Erfahrungsschwerpunkt mit Fokus auf praxistaugliche, normgerechte Lösungen.

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