Brandschutznachweise und Fachplanung für vorbeugenden Brandschutz in München

Brandschutz-Nachweis24 steht für Brandschutz in München und im Großraum München: Brandschutznachweise, -konzepte und fachliche Beratung, nachweisberechtigt nach BayBO und mit Zusatzqualifikation als Fachplaner (TÜV) sowie Sachverständiger (EIPOS) für vorbeugenden Brandschutz. Spezialisiert und langjährig erfahren in der Region.

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Qualifikationen

Fachplaner (TÜV)

Fachplaner (TÜV) für vorbeugenden Brandschutz.

Sachverständiger (EIPOS)

Sachverständiger (EIPOS) für vorbeugenden Brandschutz.

Nachweisberechtigt für Brandschutz

Eingetragen bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, nach Art. 62b Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

Bauingenieur

Kombination aus planerischer und baupraktischer Erfahrung als Bauleiter – so lassen sich Planung und Umsetzung von Anfang an aufeinander abstimmen.

Leistungen

Von der Brandschutznachweiserstellung bis zur Bauüberwachung – ein kompakter Überblick über das Leistungsspektrum im vorbeugenden Brandschutz.

Nachweise & Beratung

Brandschutznachweise / -konzepte

Erstellung rechtssicherer Brandschutznachweise und -konzepte nach Art. 62b Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO.

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Brandschutztechnische und baurechtliche Beratung

Fachliche Beratung zu brandschutztechnischen und baurechtlichen Fragestellungen.

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Gutachten / gutachterliche Stellungnahmen

Gutachterliche Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Fragestellungen.

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Vor-Ort-Leistungen

Bestandsbewertung / Bestandsaufnahme

Ortsbegehung und Mängelprüfung zur Bewertung des baulichen Brandschutzes im Bestand.

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Objektüberwachung / Bauüberwachung

Baubegleitende Überwachung der brandschutztechnischen Umsetzung auf der Baustelle.

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Spezialplanung

Planunterlagen (Flucht-/Rettungspläne u. a.)

Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne sowie Brandschutzordnungen.

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Brandschottplanung

Planung und Umsetzung von Brandabschottungen für unterschiedlichste Durchführungen.

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So läuft die Zusammenarbeit

Viele Bauherren wissen nicht, ab wann ein Fachplaner für Brandschutz eingebunden gehört. In der Regel sind es drei Schritte. Antworten auf die häufigsten Fragen, etwa zu Gebäudeklassen und Nutzungsänderung, stehen auf der Leistungsseite.

  1. Unterlagen einreichen

    Grundrisse, Schnitte und Angaben zum Vorhaben unverbindlich per E-Mail.

  2. Ersteinschätzung und Angebot

    Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktags, mit Einordnung des Aufwands.

  3. Brandschutznachweis

    Erstellung nach Art. 62b Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 62 Abs. 3 Satz 1 BayBO und Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde.

Ihr Bauvorhaben in München und Umgebung?

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf – für eine fundierte Beratung zu Ihrem Brandschutznachweis oder Ihrer brandschutztechnischen Fragestellung.

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